Kunst- und Kulturförderung – allg. Verwendungsnachweis

Nach Abschluss eines geförderten Vorhabens bzw. Projektes müssen Sie innerhalb einer festgelegten Frist einen Verwendungsnachweis erbringen. Dieser besteht, abhängig von der Höhe der ausbezahlten Förderung und dem Umfang des Vorhabens, meist aus einem Projektbericht und einer Abrechnung über die Verwendung der Förderung.

Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie bei den unten anführenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung