Rezeptverwaltung – Anforderung von Suchtgiftrezepten
Suchtgifte werden hauptsächlich zur Schmerzbekämpfung und zur Substitution verschrieben
Das Rezept muss mit Kugelschreiber ausgefüllt oder elektronisch ausgefüllt werden.
Auf das Rezept wird eine spezielle Vignette geklebt.
Es ist notwendig die Verschreibung zu dokumentieren und 3 Jahre geordnet aufzubewahren. Die Dokumentation muss die Nummer der Vignette enthalten.
Angaben auf den Suchtgiftrezept:
- Namen und Berufssitz des Verschreibers/der Verschreiberin
- Name, Anschrift und Geburtsjahr der Patientin/des Patienten
- Genaue Bezeichnung des Arzneimittels
- Darreichungsform, Stärke und Menge (Mengenangaben müssen in Ziffern und Worten angegeben werden)
- Anzahl der Packungen und Packungsgröße (in Ziffern und Worten)
- Genaue Gebrauchsanweisung (Dosis der Einzelgabe und Häufigkeit der Gabe
- Datum der Ausstellung
- Eigenhändige Unterschrift (Vor- und Zuname) der/des Verschreibenden
- Aufkleben der Suchtgiftvignette auf der Vorderseite des Rezeptes
Suchtgiftverschreibung zur Schmerzbekämpfung
- Eine Einzelverschreibung ist auf Kassen- oder Privatrezept möglich.
- Aufkleben der Suchtgiftvignette notwendig.
- Im Notfall kann die kleinste erhältliche Packung eines Opiates ohne Vignette verschrieben werden. Am Rezept ist „Notfall“ zu vermerken. Ehestmöglich muss ein SG-Rezept mit Vignette der Apotheke nachgereicht werden.
- Einlösen des Rezeptes innerhalb eines Monats.