Rettungsdienst und Krankentransporte
Rettungsdienst
Für Hilfe im Notfall wählen Sie sofort den Rettungs-Notruf 144.
Krankentransporte
Transportkosten werden übernommen, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass der Patient gehunfähig ist und/oder auf Grund eines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit Hilfe einer Begleitperson) benutzen kann.
Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!