Mindestsicherung – einmalige Kostenübernahme
Bei geringem Einkommen können verschiedenste Befreiungen von Gebühren und Beihilfen beantragt werden.
Gebührenbefreiungen:
- Befreiung vom ORF-Beitrag samt Landesabgaben
- Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefon)
- Befreiung von den EAG-Kosten (Strom/Gas)
- Gebührenbefreiung für Rezepte
Wohnbeihilfen:
- Wohnbeihilfe für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Privatmiete
- Mietzinsbeihilfe
- Mietbeihilfe
Steuerfreibeträge:
- im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung
- pauschale Freibeträge
- Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung, welche ein PKW für private Fahrten benutzen müssen
- Negativsteuer
Fahrtendienste:
- der Krankenkassen
- für Berufsfahrten
Hilfsfonds:
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Unterstützungsfonds der Pensions- und Krankenversicherungen
Alle Informationen über die einzelnen Punkte finden Sie unter folgenden Links.
Weiterführende Links
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/4/Seite.1693914.htmlLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://orf.beitrag.at/befreiungsrechnerLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- http://www.soziales-leben-oesterreich.at/sozialleistungen/Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Gebuehrenbefreiungen.htmlLinkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!