Kinderbetreuungsbeihilfe des Bundes – Antrag
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet für Geburten ab 01.03.2017 zwei Systeme zur Auswahl:
- Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung)
Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt, unabhängig von der ausgeübten Erwerbstätigkeit der Eltern vor der Geburt des Kindes. Die Bezugshöhe richtet sich nach dem gewählten Zeitraum.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist für jene Eltern gedacht, die sich nur für einen kurzen Zeitraum aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Dieser wird anhand der Letzteinkünfte berechnet und beträgt 80 Prozent.
Um den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend zu machen sind folgende Punkte erforderlich:
- Anspruch und Erhalt der Familienbeihilfe für das Kind
- Kind und antragsteilender Elternteil müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und den identen Hauptwohnsitz in Österreich aufweisen
- Durchführung sowie rechtzeitige Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Einhaltung der Zuverdienstgrenzen pro Jahr (Information dazu hier)
- für Nicht-Österreicher/innen: rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung in Österreich bzw. Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen
- bei getrennt lebenden Eltern: Obsorgeberechtigung sowie Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
Antrag auf Kinderbetreuungsbeihilfe des Bundes
- Antrag auf Kinderbetreuungsgeld – (PDF zum Ausfüllen)
- Antrag auf Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) – (PDF zum Ausfüllen)
Kontakt
Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014
Weiterführende Links
- https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?portal=esvportal&contentid=10007.746741&viewmode=content
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/kinderbetreuung/Seite.370300.html
- https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017.html
- https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-ab-1.3.2017/kbg-und-arbeitsrecht.html
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html
- http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!