Schulsprengel

Grundsätzlich ist die Wahl der Pflichtschule nicht frei wählbar, sondern richtet sich nach Schulsprengel. Der Schulsprengel ist demnach das rechtlich definierte Einzugsgebiet einer öffentlichen Pflichtschule. Der Besuch einer Schule außerhalb des Schulsprengels ist unter besonderen Umständen möglich.