Musikschulen – Schulgeldbegünstigung und Förderantrag

Schulgeld

Für den Besuch der Musikschule ist pro Semester Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgeldes wird von der Landesregierung in einheitlichen Sätzen für gleichartige Leistungen für jedes Schuljahr festgelegt.

Schulgeldbegünstigung

In Einzelfällen kann aus Gründen, die ganz besonders zu berücksichtigen sind (z.B. für Geschwisterkinder), eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.