Wohnbauförderung – Annuitätenzuschuss

Annuitätenzuschüsse sind Leistungen des Landes an Privatpersonen zur Rückzahlung eines Hypothekarkredites und werden bei Errichtung von Eigenheimen bzw. Ersterwerb von Wohnraum als Teil der Fördersumme gewährt. Wenn Sie einen Antrag auf Gewährung von Annuitätenzuschüssen stellen möchten, informiert Sie das Amt der Landesregierung über Richtlinien und erforderliche Unterlagen.

Zuständige Stelle:

Landesregierung

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung