Allgemeine Information – Ortsbildschutz
Der Schutz des Ortsbildes ist für die Gemeinde und ihre Bewohner immens wichtig. Das Aussehen der Umwelt in der wir leben ist eng verknüpft mit unserer Identität, unseren Wurzeln und der Geschichte, die unsere Umgebung und unser Wesen geprägt haben. Das Ortsbild betreffen sowohl die Gestaltung von Gebäuden, der Umgebung und der Frei- und Grünflächen. Diese Gestaltungsarbeiten sollen einen nachhaltigen und harmonischen Lebensraum für die Bewohner gewährleisten. Aus Gründen des Ortsbildschutzes ist z.B. für Errichtung von Werbe- und Ankündigungsanlagen, bei Anbringen von Plakaten, Aufstellung von Hinweistafeln ein Antrag an das Gemeindeamt zu stellen.
Weitere Informationen zum Ortsbildschutz erhalten Sie im Gemeindeamt und im Landesgesetz.
Zuständigkeit und Kontakt
BSc Christoph Haimburger
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.