Grundstücksteilung – Antrag

Teilungen von Grundstücken brauchen eine Genehmigung nach dem
Kärntner Grundstücksteilungsgesetz K-GTG. Sind Waldstücke betroffen, ist eine Genehmigung nach dem
Kärntner Landes-Forstgesetz 1979 – K-LFG erforderlich.
Dem Ansuchen ist eine Vermessungsurkunde eines Zivilgeometer*in samt Bescheid des Bundesamtes für Eich- und
Vermessungswesen beizulegen.

Wir empfehlen vor Auftragserteilung an einen Zivilgeometer*in den Teilungsvorschlag mit uns zu besprechen, damit geprüft werden kann, ob
der Teilungswunsch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Benötigte Unterlagen:

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006