Mietrechtsstreitigkeiten – Schlichtung
Mit Hilfe von Schlichtungsstellen ist es möglich, bei Mietrechtsstreitigkeiten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn in einer Gemeinde eine Schlichtungsstelle für Mietrechtsangelegenheiten zur Verfügung steht, muss diese herangezogen werden, ehe ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann. Wird die Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht akzeptiert, kann innerhalb von vier Wochen das Gericht angerufen werden.