Lärmschutzfenster

Für Gebäude an bestehenden oder geplanten Bundesstraßen mit erhöhtem Immissionswert kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für den Einbau von Lärmschutzfenstern beantragt werden. Die Förderung betrifft Lärmschutzfenster und -türen für Wohn- und Schlafräume.

Immissionsgrenzwerte durch Straßenverkehrslärm:

  • Tag-, Abend-, Nachtzeit (24 Stunden): 60 dB
  • Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr): 50 dB

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung