Allgemeine Informationen – Lärmschutz

Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm sind in der Lärmschutzverordnung geregelt. Für Anrainer stark belasteter Straßen werden vermehr Lärmschutzmaßnahmen getroffen, welche sowohl die Lärmschutzwände als auch Beihilfen für Lärmschutzfenster betreffen. Grenzwerte entnehmen Sie bitte der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung – BStLärmIV.

Maßnahmen zum Schutz vor Lärm:

  • Lärmschutzfenster
  • Schallschutz

Anträge sind mittels Formular an die Landesregierung zu richten.

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung