Energieausweis

Der Energieausweis wurde mit der „EU-Gebäuderichtlinie 2002“ europaweit vorgeschrieben. Er kann nur von befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden und er gibt Auskunft über den zu erwartenden Heizenergieverbrauch Ihres Hauses. Der Energieausweis wird bei allen neuen Gebäuden bereits im Bauverfahren benötigt. Ein Energieausweis ist ebenfalls bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

  • Ziviltechniker
  • Baumeister
  • Gewerbetreibende in den Bereichen Heizungstechnik, Elektrotechnik

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung