Bauvollendung

Nach Vollendung des Bauvorhabens bestätigen Sie mit der Bauvollendungsmeldung, dass die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Mit dieser Meldung sind Bestätigungen aller mit dem Bau betrauten Unternehmen wie der Kaminschaubefund des Rauchfangkehrers, Befunde des Unternehmers/ der Unternehmer über die Durchführung von Überprüfungen nach der Bauordnung, Überprüfungsbefund der Elektroinstallationsfirma, etc. 

Benützungsbewilligung/ Fertigstellungsanzeige

Mit der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige wird der Abschluss des Bauvorhabens angezeigt.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung