Bauabwicklung
Meldung von Änderungen
Bei Änderungen Ihres Bauprojektes (Plankorrekturen etc.) bitten wir Sie, das Bauamt zu kontaktieren.
Meldung des Baubeginns
Die Meldung „Baubeginn“ hat bereits einige Tage vor dem realen Baubeginn zu erfolgen.
Antrag auf Verlängerung der Baubewilligung
Wenn Sie über eine rechtskräftige Baubewilligung verfügen, diese aber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist anwenden können, ist es Ihnen möglich, einen Antrag auf Verlängerung der Wirksamkeit Ihrer Baubewilligung zu stellen.
Meldung über Fertigstellung des Rohbaus
Nach Vollendung des Bauvorhabens ist dies schriftlich per Bauvollendungsmeldung bzw. Baufertigstellungsanzeige der Baubehörde mitzuteilen.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.