Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)
Für die Durchführung eines Volksbegehrens muss eine ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen vorliegen. Für diese Volksbegehren können Sie derzeit Unterstützungserklärungen abgeben.
Unterstützungserklärungen können persönlich bei der Gemeinde Keutschach am See oder online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (zum Beispiel Handy-Signatur) abgegeben werden.
Persönliche Unterstützungserklärungen können in der Gemeinde zu folgenden Öffnungszeiten (ohne Terminreservierung) abgegeben werden:
- Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Unterstützungserklärung online abgeben
Eintragungszeitraum
Für folgendes Volksbegehren wurde beim Bundesministerium für Inneres ein Einleitungsantrag eingebracht. Dieser Eintragungszeitraum wurden vom Bundesministerium für Inneres festgelegt:
Eintragungszeitraum 6. bis 13. November 2023: