Gemeinde Keutschach am See
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Pfandsystem ab 1.1.2025

Am 1. Jänner 2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt.
Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben. Es werden alle geschlossenen Kunststoffflaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet.

Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.
Info unter: www.oesterreich-sammelt.at und Recycling Pfand Österreich

Ausgenommen vom Pfandsystem sind

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten

Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.

So geht’s:

  • Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind.
  • Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
  • Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack.