Antragsfrist: 02.Oktober 2023 bis 29. März 2024. Persönliche Antragstellung bei der Hauptwohnsitzgemeinde erforderlich.
„Der kleine Heizzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizzuschuss beläuft sich auf 180 Euro.
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro netto.
Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern beispielsweise liegt die Einkommensgrenze des kleinen Heizzuschusses bei 2.500 Euro netto.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!