„Der kleine Heizzuschuss beträgt 110 Euro, der große Heizzuschuss beläuft sich auf 180 Euro.
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende auf 1.160 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 1.880 Euro netto.
Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern beispielsweise liegt die Einkommensgrenze des kleinen Heizzuschusses bei 2.500 Euro netto.
Anträge können ab 02. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Terminvereinbarung unter 04273/22 91
Neben dem Heizzuschuss hat das Land heuer bereits weitere umfangreiche Maßnahmen gesetzt, um Kärntens Haushalte finanziell zu unterstützen. Aktuell wird gerade der Kärnten Bonus Extra in Höhe von 300 Euro ausbezahlt, zu Jahresbeginn gab es den Kärnten Bonus Plus.
Beim Kärnten Bonus Extra in Höhe von 300 Euro liegen die Netto-Einkommensgrenzen (netto monatlich ohne Sonderzahlungen) für Alleinstehende bei 1.600 Euro und bei Paaren bzw. Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen bei 2.400 Euro. Der Zuschlag für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes minderjährige Kind im gemeinsamen Haushalt 700 Euro (statt 400).
Informationen zum Kärnten Bonus Extra – Antrag gibt es unter: www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L122
Eine umfangreiche Übersicht zu weiteren finanziellen Unterstützungsangeboten des Landes ist hier abrufbar: www.ktn.gv.at/Service/F%c3%b6rderungen
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!