Weitere Betriebsstätte – Errichtung

Für die Errichtung einer weiteren Betriebsstätte muss eine Anzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde eingereicht werden. Diese kann im GISA (GewerbeInformationsSystemAustria) online gestellt werden.

Die (formlose) Anzeige sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name des Gewerbeinhabers/der Gewerbeinhaberin
  • Gewerberegisterzahl
  • Gewerbewortlaut
  • Gewerbestandort
  • Falls bereits existierend: Standort weitere Betriebsstätten
  • Geplanter Beginn der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft

Weitere Informationen erhalten Sie in dem unten angeführten Link.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus