Weitere Betriebsstätte – Auflösung
Die Auflösung einer weiteren Betriebsstätte bzw. Filiale bedarf einer Anzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde. Grundlage für die Löschung im Gewerberegister ist die Meldung der Einstellung dieser Betriebsstätte bzw. Filiale.
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft
Weitere Informationen erhalten Sie im unten angeführten Link.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung