Gewerbeberechtigung – Versagung

Die Versagung bzw. Entziehung der Gewerbeberechtigung kann aus unterschiedlichen Gründen vollzogen werden. 

Gründe für die Entziehung

  • Nicht getilgte gerichtliche Verurteilung (Schwarzarbeit, Betrug, sonstige strafbare Handlungen)
  • Finanzvergehen
  • Verschleiern/Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse
  • Aufhebung von Insolvenzverfahren mangels Masse
  • Für Gastgewerbe – Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz 

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus