Verein, freiwillige Auflösung – Meldung
Die freiwillige Auflösung eines Vereins muss nach den in den vereinseigenen Statuten festgeschriebenen Voraussetzungen erfolgen. Der entsprechende Beschluss muss der zuständigen Behörde innerhalb vier Wochen mitgeteilt werden, ebenso die Information, wer mit der Abwicklung der Auflösung betraut wurde.
Die „Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung“ muss von den organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertretern eigenhändig unterschrieben werden.
Das für die Anzeige notwendige Formular finden Sie hier.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung