Verein, Errichtung – Meldung
Die Errichtung eines Vereins muss der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden, wobei der entsprechenden Anzeige ein Exemplar der vereinbarten Statuten beizulegen ist. Zudem sieht das Vereinsgesetz von 2002 auch Angaben zu den handelnden Personen und die Angabe der künftigen Zustellanschrift des Vereins, sofern diese bereits bekannt ist.
Es ist Aufgabe der Gründer oder der organschaftlichen Vertreter die Errichtung des Vereins mittels eigenhändig unterschriebener Anzeige an die Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat/Bezirksverwaltungsbehörde, zu melden. Es ist jene Behörde örtlich zuständig, in deren Wirkungsbereich der Sitz des Vereins nach den Statuten liegt.
Das Musterformular für die Anzeige einer Vereinserrichtung können Sie hier downloaden.
Innerhalb 4 Wochen kann die Vereinsbehörde mit Bescheid die Erklärung abgeben, dass die Vereinsgründung wegen Gesetzwidrigkeit nicht gestattet wird (früher „Untersagung“). Tut sie dies nicht, so entsteht der Verein mit Ablauf der Frist als Rechtsperson.
Verein, Errichtung - Meldung - Kosten und Gebühren in EUR
Für die Anzeige der Vereinserrichtung fallen folgende Gebühren an:
Verein, Errichtung - Meldung | |
Für die Anzeige: | 14,30 Euro Bundesgebühr |
Zusätzlich Beilagengebühren (für beigelegte Statuten): | 3,90 Euro pro Bogen (max.21,80 Euro) |
Weitere Informationen über möglicherweise anfallende Kosten entnehmen Sie bitte diesem Link.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung