Forstliche Förderung – Förderungsantrag, Kontrolle
Die forstliche Förderung ist die Aufgabe des Bundes. Wesentliche Ziele sind:
- Die Multifunktionalität der Wälder wird erhalten und nachhaltig entwickelt.
- Die Forstwirtschaft wird in die nachhaltige Entwicklung und in die Erhaltung des ländlichen Raumes integriert.
- Die Wälder werden erhalten, entwickelt und nachhaltig bewirtschaftet.
Es gibt Maßnahmen,
- die als Schutz vor gewissen Naturgefahren dienen,
- damit die Schutzwälder/Wälder mit erhöhter Wohlfahrtswirkung erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden,
- damit die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Werte und die ökologische Stabilität der Wälder erhalten oder verbessert werden,
- damit Beteiligte in der Forstwirtschaft weitergebildet und beraten werden,
- damit die forstliche Infrastruktur und die gemeinschaftliche Waldbewirtschaftung erweitert oder verbessert werden.
Es gibt für jede Vorhabensart einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft.
Den allgemeinen Förderungsantrag finden Sie unter folgendem Link.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.