Kriegsgräberfürsorge – Überprüfung von Gräbern/Anlagen

Die Kriegsgräberfürsorge in Österreich pflegt und saniert die Gräber der Opfer vom 1. und 2. Weltkrieg und ist für deren Instandhaltung zuständig.

Die zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Inneres (Abteilung IV/3 – „Bauangelegenheiten, Immobilienmanagement und Kriegsgräberfürsorge“).

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung