Allgemeine Information – Bäderhygiene

Mit dem Bundesgesetz über Hygiene in Bädern und Sauna-Anlagen (Bäderhygienegesetz von 1977) und der Verordnung über Hygiene in Bädern von 1978, wurden bäderhygienerechtliche Vorschriften geschaffen, welche die Gesundheit des Menschen, insbesondere vor Krankheitserregern und der Exposition von Schadstoffen schützen.

Diese Vorschriften wurden im Laufe der Zeit mehrmals angepasst, so z.B. 1996 und 1998 durch Bestimmungen über Badegewässer, nähere Bestimmungen über Warmsprudelbecken, Warmluft- und Dampfbäder und um die Anwendungsbereiche um Kleinbadeteiche erweitert.

Weiters 2009 und 2012 durch nähere Bestimmungen über Warmsprudelwannen.

Zuständigkeit und Kontakt

Karl Dovjak

Vizebürgermeister

SPÖ