Mindestsicherung – einmalige Kostenübernahme
Bei geringem Einkommen können verschiedenste Befreiungen von Gebühren und Beihilfen beantragt werden.
Gebührenbefreiungen:
- Befreiung vom ORF-Beitrag samt Landesabgaben
- Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefon)
- Befreiung von den EAG-Kosten (Strom/Gas)
- Gebührenbefreiung für Rezepte
Wohnbeihilfen:
- Wohnbeihilfe für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Privatmiete
- Mietzinsbeihilfe
- Mietbeihilfe
Steuerfreibeträge:
- im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung
- pauschale Freibeträge
- Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung, welche ein PKW für private Fahrten benutzen müssen
- Negativsteuer
Fahrtendienste:
- der Krankenkassen
- für Berufsfahrten
Hilfsfonds:
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Unterstützungsfonds der Pensions- und Krankenversicherungen
Alle Informationen über die einzelnen Punkte finden Sie unter folgenden Links.
Weiterführende Links
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!