Mindestsicherung – einmalige Kostenübernahme

Bei geringem Einkommen können verschiedenste Befreiungen von Gebühren und Beihilfen beantragt werden.

Gebührenbefreiungen:

  • Befreiung vom ORF-Beitrag samt Landesabgaben
  • Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefon)
  • Befreiung von den EAG-Kosten (Strom/Gas)
  • Gebührenbefreiung für Rezepte

Wohnbeihilfen:

  • Wohnbeihilfe für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Privatmiete
  • Mietzinsbeihilfe
  • Mietbeihilfe

Steuerfreibeträge:

  • im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung 
  • pauschale Freibeträge
  • Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung, welche ein PKW für private Fahrten benutzen müssen
  • Negativsteuer

Fahrtendienste:

  • der Krankenkassen
  • für Berufsfahrten

Hilfsfonds:

  • Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Unterstützungsfonds der Pensions- und Krankenversicherungen

Alle Informationen über die einzelnen Punkte finden Sie unter folgenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!