Wohnungskündigung – Rückgabe

Wenn Sie als Hauptmieter Ihr Mietverhältnis kündigen möchten, sollte die Kündigung mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein erfolgen. Sollten Sie einen befristeten Mietvertrag haben, können Sie laut Mietrechtsgesetz nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich kündigen. Bitte beachten Sie, dass die ordnungsgemäße Rückstellung/ Rückgabe der Wohnung Voraussetzung für die Rückerstattung der Kaution ist.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!