Wohnungskündigung – Rückgabe
Wenn Sie als Hauptmieter Ihr Mietverhältnis kündigen möchten, sollte die Kündigung mittels eingeschriebenem Brief mit Rückschein erfolgen. Sollten Sie einen befristeten Mietvertrag haben, können Sie laut Mietrechtsgesetz nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich kündigen. Bitte beachten Sie, dass die ordnungsgemäße Rückstellung/ Rückgabe der Wohnung Voraussetzung für die Rückerstattung der Kaution ist.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!