Freie Wohnungen – Übersicht
Es freut uns sehr, dass Sie sich für unsere Gemeinde als Wohnort entschieden haben. Folgend finden Sie eine Übersicht über aktuell verfügbare Wohnungen.
Bei näherem Interesse wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiter im Gemeindeamt und/oder den Vermieter direkt.
Derzeit keine Wohnungen frei.
Unter Bedachtnahme der Förderungswürdigkeit ersuchen wir Sie, uns für die Vorprüfung und für die Zuweisung , die Unterlagen des/der Wohnungswerber*In im vorhinein zu übermitteln:
Weiters ersuchen wir, angefügtes Datenschutzinformationsblatt vom nominierten Nachfolgemieter ausgefüllt und unterfertigt mit der schriftlichen Nominierung uns zu übermitteln.
Anlagen und erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Förderungswürdigkeit:
- Einkommensnachweis des Wohnungswerbers (der Wohnungswerber) und aller künftig im gemeinsamen Haushalt wohnhaften Einkommensbezieher für das, der Zuweisung vorangegangene volle Kalenderjahr (1.1. – 31.12.): Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid (sämtliche Seiten), Bezugsbestätigung AMS, Kinderbetreuungs-/Karenzgelder, Studiennachweis, Lehrlingsvertrag, Schulbesuchsbestätigung (bei Kindern ab dem vollendeten 15. Lebensjahr), Mitversicherungsbestätigung, Versicherungsdatenauszug mit Beitragsgrundlage, Unterhaltszahlungen usw. Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis aller Familienmitglieder
- Bestätigung des Finanzamtes über Familienbeihilfenanspruch
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil/-vergleich, bei getrenntlebenden Ehepartnern: notariell beglaubigte Vereinbarung über die Haushaltstrennung (getrennte Wohnsitznahme) und über die Unterhaltsleistungen bei Eigentum: Erklärung zur Aufgabe des bisherigen Eigenheimes bzw. der Wohnung
- bei Sachwalterschaft: Gerichtsbeschluss
- bei Behinderungen: Nachweis über den Grad der Behinderung (ab 50%)
- von EU-Bürgern (EWR und Schweizer):
- Anmeldebescheinigung oder Nachweis über einen ununterbrochenen, rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich von mehr als fünf Jahren (Bescheinigung des Daueraufenthalts, Meldebestätigung)von Nicht-EU-Bürgern: Nachweis über den Daueraufenthaltstitel bzw. Nachweis über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Daueraufenthaltskarte bzw. Bescheid des Bundesministeriums über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Konvention, Meldebestätigung)
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!