Wohnbauförderung – Überblick zu Fördermaßnahmen

Seit dem 01. Jänner 2018 ist das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017) in Kraft.

Im Blickfeld des neuen Wohnbauförderungsgesetzes steht zeitgemäßes, qualitativ hochwertiges und leistbares Wohnen für die Kärntner Bevölkerung. Zentral: ab sofort gilt es beim Bauen klimarelevante und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen

Die Schwerpunkte der Wohnbauförderung umfassen:

• Errichtung von Wohnraum im Eigentum

• Ersterwerb von Wohnraum direkt vom Bauträger

• Mietwohnungen und Wohnheime im mehrgeschossigen Wohnbau mit neuen Wohnformen und flexiblem Wohnbau

• Gewährung eines Eigenmittelersatzkredites

• Barrierefreie Maßnahmen oder altersgerechtes Wohnen

• Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau

• Sanierung von Wohnhäusern und Wohnheimen gemeinnütziger Bauvereinigungen und Gemeinden

• Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten und Erwerb von Bestandsobjekten

• Begleitmaßnahmen zur Sicherung einer zeitgemäßen und leistbaren Wohnversorgung

Wohnbaufibeln

Die folgend angeführten Wohnbaufibeln bieten sehr detaillierte Informationen zu Ihrem Bauvorhaben.

Formulare zum Download

Hier gelangen Sie zu den Formularen sowie weiteren Informationen zu Ihrem Vorhaben:

NEUBAUFÖRDERUNG

SANIERUNGSFÖRDERUNG

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung