Grundstückszufahrt
Voraussetzung für eine Baubewilligung ist die Grundstückszufahrt bzw. Sicherung der Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße. Stellen Sie den Antrag auf Bewilligung einer Grundstückszufahrt an die Straßenbehörde.
Weitere Informationen:
Zuständigkeit und Kontakt
BSc Christoph Haimburger
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.