Grundstücksteilung – Antrag
Teilungen von Grundstücken brauchen eine Genehmigung nach dem
Kärntner Grundstücksteilungsgesetz K-GTG. Sind Waldstücke betroffen, ist eine Genehmigung nach dem
Kärntner Landes-Forstgesetz 1979 – K-LFG erforderlich.
Dem Ansuchen ist eine Vermessungsurkunde eines Zivilgeometer*in samt Bescheid des Bundesamtes für Eich- und
Vermessungswesen beizulegen.
Wir empfehlen vor Auftragserteilung an einen Zivilgeometer*in den Teilungsvorschlag mit uns zu besprechen, damit geprüft werden kann, ob
der Teilungswunsch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Benötigte Unterlagen:
- Ansuchen
- Vermessungsurkunde
- Bescheid des Bundesamtes für Eich- und VermessungswesenGrundstück-Teilungsansuchen
Zuständigkeit und Kontakt
BSc Christoph Haimburger
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.